BGer., Urteil 1C_56/2026 v. 5. Juni 2026
Das Bundesgericht bestätigt die Kündigung einer Lehrperson. Aus den Erwägungen:
Zerrüttetes Vertrauensverhältnis: Kündigungsgrund bejaht, obwohl auch beim Vorgesetzten Führungs- und Kommunikationsdefizite bestanden; entscheidend war, dass ihm die Zerrüttung nicht überwiegend anzulasten war.
Gehörsverletzung: Heilung zulässig, weil sich der Arbeitnehmer vor dem Verwaltungsgericht mit voller Kognition in einem doppelten Schriftenwechsel umfassend äussern konnte.
Antizipierte Beweiswürdigung: Keine weiteren Zeugeneinvernahmen erforderlich, wenn Personaldossier, Befragungen und Mobbinguntersuchung eine genügende Entscheidgrundlage bilde