ADRIEN RENAUD geht in seiner Dissertation (frei übersetzt: Das öffentliche Personalrecht: Begründung, Änderung und Beendigung der Anstellungsverhältnisse), die bald erscheint, zentralen Fragen im Lebenszyklus eines öffentlichen Anstellungsverhältnisses auf den Grund.
Im ERSTEN TEIL führt der Autor durch die theoretischen und historischen Grundlagen des öffentlichen Personalrechts. Auch erörtert RENAUD kritisch den Anwendungsbereich des öffentlichen Personalrechts und zeigt die oftmals schwierige Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen. Er fordert namentlich, dass die Arbeitgeberseite über die Rechtsnatur eines Arbeitsverhältnisses zu informieren hat.
Im ZWEITEN TEIL folgt die praxisorientierte Erörterung der Begründung, Änderung und Beendigung öffentlicher Arbeitsverhältnisse: von der Stellenausschreibung mit Streitfragen bei Nichteinstellungen über bilaterale Änderungen bis zur Beendigung ohne Kündigung (z. B. Pensionierung oder Wegfall einer Voraussetzung). Gefordert werden klare gesetzliche Grundlagen für Aufhebungsvereinbarungen.
Die arbeitgeberseitige Kündigung (hiernach „Entlassung“) behandelt RENAUD in einem eigenen Kapitel. Er systematisiert Kündigungsgründe, erinnert an die stets geltenden verfassungsrechtlichen Mindestgarantien und betont, dass mildere Massnahmen wie Abmahnung oder Versetzung vor einer Entlassung stets vorgängig zu prüfen sind. Auch das formalisierte Kündigungsverfahren, das auch bei einer fristlosen Entlassung gilt, würdigt RENAUD kritisch. Er untersucht sodann die gerichtliche Überprüfung und die vielfältigen Rechtsfolgen widerrechtlicher Entlassungen, von der Wiedereinstellung bis zur Entschädigung.
Im DRITTEN TEIL schliesst RENAUD mit konkreten, kommentierten de lege ferenda-Vorschlägen, sowohl auf Verfassungs- als auch auf Gesetzesstufe.
RENAUD leistet mit seiner Dissertation sowohl einen Beitrag zur Klärung offener Fragen als auch zur Harmonisierung des öffentlichen Personalrechts – ein Must-have für Praxis und Lehre.