Entlastungspaket 27 (EP27)
Mit dem Entlastungspaket 27 (EP27) will der Bundesrat mit vorgeschlagenen Sparmassnahmen strukturelle Defizite im Bundeshaushalt bekämpfen.
Am 19. September 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zum Entlastungspaket 27 (EP27) an das Parlament überwiesen. Ein zentrales Element dabei: Einsparungen beim Bundespersonal, nebst Landwirtschaft, der internationalen Zusammenarbeit und weiteren Bereichen.
Bereits an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 hatte der Bundesrat im Bereich der Anstellungsbedingungen des Bundespersonals konkrete Massnahmen beschlossen, die schon ab 2026 eine Entlastung von 70 Millionen Franken vorsehen. Diese Massnahmen hat der Bundesrat nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern festgelegt.
Insgesamt soll das Bundespersonal zwischen 2026 und 2028 rund 180 bis 200 Millionen Franken zum Entlastungspaket beitragen. Davon sind mindestens 100 Millionen Franken durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen vorgesehen.
Allerdings: Trotz Entlastungspaket drohten ab 2029 erneut strukturelle Defizite in Milliardenhöhe – insbesondere aufgrund des stärkeren Ausgabenwachstums bei der Armee.
Exemplarische Sparmassnahmen
Zu den Massnahmen zählen unter anderem:
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Reduktion der im Finanzplan vorgesehenen Mittel für Lohnerhöhungen von 1,0 % auf 0,5 % (2026),
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Kürzungen bei Leistungsprämien,
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Prüfung von Anpassungen bei Treueprämien und der Ferienregelung,
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geplante Änderungen in der beruflichen Vorsorge
Links
Entlastungspaket 27, https://www.efd.admin.ch/de/entlastungspaket-27#Aktueller-Stand