Aus dem Postulat:
Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, in welcher Form Künstliche
Intelligenz (KI) sowie weitere Softwarelösungen im Bewerbungs- und Auswahlverfahren für
das Staatspersonal des Kantons eingesetzt werden oder deren Einsatz geplant ist.
(…). Dabei sind auch die damit verbundenen Chancen und Risiken zu beleuchten, etwa hinsichtlich Effizienz, Objektivität, Kompetenzorientierung sowie potenzieller Diskriminierung, Intransparenz oder datenschutz- und grundrechtlicher Herausforderungen (…).
Anmerkung:
In der arbeitsrechtlichen Forschung wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Personalbereich seit einigen Jahren intensiv und kritisch beobachtet. Hervozuheben ist meines Erachtens u. a. die Forschung des Rechtswissenschaftler Jeremias Adams-Prassl (Oxford), der in seinen Arbeiten zeigt, dass KI nicht nur Routineaufgaben automatisiert, sondern zunehmend Management- und Personalentscheidungen übernimmt – vom automatisierten CV-Screening bis zu Prognosemodellen zur Bewerberauswahl/Kündigung. Er warnt, dass solche Systeme Intransparenz, Diskriminierung und unklare Verantwortlichkeiten schaffen, die mit den bestehenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Regeln nur schwer in Einklang zu bringen sind.
Ein lesenswerter Artikel etwa: