Der Stadtrat Zürich hat am 20. Mai 2026 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Personalrechts (PR) und der Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht (AB PR) eröffnet. Grundlage bildet der Stadtratsbeschluss STRB Nr. 1713/2026.
Gemäss Stadtrat sollen die Anstellungsbedingungen weiterentwickelt und die Attraktivität der Stadt Zürich als Arbeitgeberin gestärkt werden.
Die Vorlage sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
- Erhöhung des Ferienanspruchs auf mindestens fünf Wochen pro Jahr;
- Umwandlung von vier der bisher sechs Betriebsferientage in reguläre Ferientage;
- zusätzlicher Ferientag für Mitarbeitende;
- Entlastungstage für Schichtarbeitende bereits ab dem 50. statt erst ab dem 55. Altersjahr;
- Erhöhung der Nacht‑, Sonntags- und Feiertagszulagen um 10 %;
- Einführung eines einheitlichen Modells zum Ferienkauf von bis zu zwei zusätzlichen Ferienwochen gegen entsprechende Lohnreduktion
Bei der Vorlage handelt es sich derzeit um einen provisorischen Beschluss. Die Änderungen befinden sich noch im Vernehmlassungsverfahren.
Quellen
- Stadtratsbeschluss STRB Nr. 1713/2026 vom 20. Mai 2026: «Human Resources Management, Personalrecht und Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht, Teilrevision betreffend Weiterentwicklung der städtischen Anstellungsbedingungen, Vernehmlassungsvorlage», stzh-strb-2026–1713.pdf
- Vorschlag zur Modernisierung der Anstellungsbedingungen | Stadt Zürich vom 20. Mai 2026