Staatskanzlei, Medienmitteilung vom 23.6.2025
Der Regierungsrat will das Personalrecht neu ordnen. Ziel sei ein separater Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler sowie eine neue Personalgesetzgebung für alle öffentlich-rechtlichen Angestellten des Kantons Solothurn. Dazu gehören sämtliche Mitarbeitenden der Verwaltung, der kantonalen Betriebe und die Lehrpersonen. Für die Ausarbeitung einer neuen Gesetzgebung ist der Kantonsrat zuständig.
Der Regierungsrat hat entschieden, den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) per Ende 2025 zu kündigen. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, gilt der bisherige GAV weiter. Mit der Kündigung gibt der Regierungsrat den Startschuss zur Schaffung einer neuen Personalgesetzgebung durch den Kantonsrat. Diese soll klare Zuständigkeiten definieren, branchenspezifische Besonderheiten ermöglichen und Rechtssicherheit schaffen.
Der Regierungsrat sieht darin eine grosse Chance, tragfähige und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Für den Spitalbereich sieht er einen separaten GAV vor, der die spezifischen Anforderungen des Gesundheitssektors eigenständig regelt (…).