Das Bundesgericht bestätigt die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters einer Genfer Notrufzentralle 144 (Beschwerdegegner) des Spital A. (Beschwerdeführerin). Im August 2021 hatte der Beschwerdegegner nach einem Notruf wegen eines bewusstlosen Kindes den standardisierten Ablauf sowie den vorgesehenen Fragekatalog nicht befolgt; das Kind verstarb in der Folge. Eine interne Untersuchung ergab zudem, dass der Beschwerdegegner auch in weiteren Fällen die erforderlichen Abklärungen zu Bewusstsein und Atmung unterlassen hatte.
Nachdem Beschwerdeführerin erfolglos versucht hatte, den Beschwerdegegner intern zu versetzen oder anderweitig im Staatsdienst des Kantons Genf unterzubringen, sprach es schliesslich eine ordentliche Kündigung aus. Der Beschwerdegegner gelangte dagegen an das Genfer Verwaltungsgericht, welches die Pflichtverletzungen nicht als ausreichend für eine Kündigung erachtete, da insbesondere auch kein nachweisbarer Kausalzusammenhang zum Todesfall vom August 2021 bestand. Es ordnete die Wiedereinstellung des Beschwerdegegners an. Das Bundesgericht hebt diesen Entscheid auf und schützt die Kündigung.