BGer., Urteil 1C_171/2024 v. 11.04.2025 —
Entlassung einer Nyoner Gemeindeschreiberin rechtmässig
Das Bundesgericht bestätigt die Entlassung der stellvertretenden Gemeindeschreiberin (Beschwerdeführerin) von Nyon. Grund: die endgültige Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zum Gemeindeschreiber, der sich ihr gegenüber unangemessen und grob pflichtwidrig verhielt – obwohl sie selbst keine Pflichtverletzungen begangen hatte. Die Beschwerdeführerin hatte vor ihrer Entlassung eines zumutbaren Versetzungsangebots innerhalb der Verwaltung abgelehnt.