BGer., Urteil 1C_141/2025, v. 25. August 2025 (f)
Einer gekündigten Angestellten des Neuenburger Spitalnetz ist der Nachweis von Mobbing gescheitert. Das Bundesgericht bestätigte im Rahmen der Willkürprüfung die Beurteilung der Vorinstanz. Mitunter reichten die Berichte des Psychiaters der Angestellten über einen angst- und depressionsbedingten Zustand (F41.2), der angeblich mit Konflikten am Arbeitsplatz zusammenhing, nicht aus, um Mobbing nachzuweisen. Die Berichte spiegelten lediglich die subjektiven Wahrnehmungen und Beschwerden der Angestellten wider, ohne dass eine direkte kausale Verbindung zwischen den gesundheitlichen Beschwerden und psychischem Missbrauch festgestellt werden konnte.