Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hat am 25. September 2025 eine Teilrevision der Personalverordnung beschlossen.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und sollen die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber stärken. Bezogen auf den Kanton, entstehen mit den Neuerungen jährliche Mehrkosten von rund 475’000 Franken
-
Erhöhung des Mindestferienanspruchs auf 25 Tage,
-
höhere Familienzulagen pro Kind,
- mehr Mittel für soziale Teamaktivitäten
-
Beiträge an Halbtax-Abonnemente für Mitarbeitende ab 40 % Pensum,
-
Weitere punktuelle Anpassungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.