Der Stadtrat Winterthur hat in seiner Sitzung vom 24. September 2025 (Beschluss-Nr. 2025/665) die Inkraftsetzung der vom Stadtparlament am 30. Juni 2025 beschlossenen Änderung (Motion «Mutterschaftsurlaub für werdende Mütter», Adoptionsurlaub, Parl.-Nr. 2025.31) des Personalstatuts per 1. Januar 2026 beschlossen. Kernpunkt: ein bezahlter vorgeburtlicher Urlaub von bis zu drei Wochen vor dem ärztlich errechneten Geburtstermin – freiwillig und ohne Anrechnung auf die Lohnfortzahlung; bei früherer Geburt verkürzt, bei späterer Geburt verlängert sich der Anspruch bis zum tatsächlichen Geburtstermin. Die Detailregelung erfolgt in der Vollzugsverordnung zum Personalstatut (VVO PST), die ebenfalls per 1.1.2026 angepasst wird (u. a. Mitteilungspflicht des Geburtstermins bis zur 23. SSW, Anspruchsberechnung, kein Vor-/Nachbezug über das Fenster hinaus). Gleichzeitig werden familienbezogene Urlaube (Adoption, anderer/hinterbliebener Elternteil) an Bundesrecht (EOG/OR) angepasst.
Auch die Stadt Zürich hat beschlossen, einen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub einzuführen, die Referendumsfrist läuft am24. November 2025 ab (GR Nr.: 2025/46).
In weiteren Schweizer Personalrechtsgesetzen und Reglementen gibt es bereits einen vorgeburtlichen Urlaub, so etwa im Kanton Basel-Stadt (3 Wochen) oder in der Stadt Bern (3 Wochen).