BGer, 1C_545/2025 , Urteil v. 29. 9.2025
Fristlose Entlassung wegen angeblich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz während eines WEF-Einsatzes: Die Beschwerde eines Mitarbeiters der Stadtpolizei Zürich bleibt vor Bundesgericht ohne Erfolg — es urteilt mit Nichteintreten wegen der rein appellatorischer Kritik des Beschwerdeführers am Urteil der Vorinstanz.
Augenfällig ist zudem, dass der Beschwerdeführer offensichtlich nicht anwaltlich vertreten war – ein Umstand, der angesichts der strengen Begründungsanforderungen vor Bundesgericht ein erhebliches prozessuales Risiko birgt.