Nach jahrelang positiven Leistungsbeurteilungen eskalierte der Konflikt mit einem Kader-Raumplaner der Gemeinde Bernex (GE) aufgrund seines Führungsstils und der Zusammenarbeit mit der Gemeindeleitung, was zu einem irreparablen Vertrauensverlust führte. Das Bundesgericht bestätigte die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung im Rahmen der Willkürprüfung. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten des Raumplaners auf Nichtigerklärung der Kündigung, Reintegrationsanspruch und Entschädigung weist das Bundesgericht vollumfänglich ab (E. 2 ff.)