BGer, Urteil 1C_266/2025 v. 16. Februar 2026
Das Bundesgericht bestätigt die Kündigung eines „CoC Engineer“ (Beschwerdeführer) der Schweizerische Bundesbahnen SBB während der Probezeit wegen ungenügender Leistungen und Verhaltens. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen liess der Beschwerdeführer u. a. E‑Mails unbeantwortet, kam wiederholt zu spät, mied die Arbeit im Open Space, arbeitete regelmässig unangekündigt im Homeoffice und verlangte in einer Teamsitzung sowie mehrfach über Microsoft Teams Feedback zu seiner Leistung; trotz mehrerer Gespräche während der Probezeit blieb eine Verbesserung aus. Eine behauptete diskriminierende Kündigung wegen Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) verneint das Bundesgericht mangels nachgewiesenen Zusammenhangs mit dem Kündigungsentscheid (E. 3 ff.).