BGer, Urteil 1C_130/2026 v. 25.6.2026 Tes­sin: zuläs­si­ger Bewer­bungs­aus­schluss einer Kan­di­da­tin mit rumä­ni­schen Diplo­men

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15.08.2026

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Die Anstel­lungs­be­hör­de durf­te die Kan­di­da­tin vom Bewer­bungs­ver­fah­ren aus­schlie­ssen, weil ihr aus­län­di­scher Abschluss und ihre wei­te­ren Qua­li­fi­ka­tio­nen nicht als gleich­wer­tig mit dem in der Aus­schrei­bung ver­lang­ten EFZ aner­kannt wur­den. Eine Kom­pen­sa­ti­on durch Berufs­er­fah­rung war nicht vor­ge­se­hen.