Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat einen Entwurf zur Revision des Personalgesetzes vorgelegt. Der Vorschlag ist Teil der HR-Strategie 2020–2026 und umfasst unter anderem flexiblere Anstellungsmodelle, mitunter über das Pensionsalter hinaus, sowie Regelungen zum Schutz etwa beim Whistleblowing. Über die Änderungen entscheidet nun der Grosse Rat.