Tätlichkeit gegenüber Schülerin: Bundesgericht tritt auf Beschwerde einer ausgeschlossenen Zürcher Vikarin nicht ein
BGer 1C_101/2026. Urteil v. 18. Februar 2026 Nichteintreten wegen ungenügender Beschwerdebegründung vor Bundesgericht; Ausschluss einer Vikarin (zeitlich befristete Stellvertretung einer Lehrperson) nach früheren Tätlichkeiten gegenüber